Klimaklage

Illustration für den BUND zur Klimaklage 2024.

Das neue Klimaschutzgesetz ist viel zu lasch und reicht lange nicht aus, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Grundgesetz. BUND, SFV und Einzelkläger:innen reichen daher Verfassungsbeschwerde ein und verklagen die Regierung.

»Wir müssen im Hier und Jetzt so handeln, dass die natürlichen Lebensgrundlagen für nachkommenden Generationen erhalten bleiben. Tun wir das nicht, zerstört der Klimawandel die Grundlagen unserer Freiheit. Die Bundesregierung muss dieses Recht wahren. Das gebietet unsere Verfassung. Klimaschutz ist Menschenrecht.«